Weitere Entscheidung unten: KG, 17.06.2016

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   OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - I-21 U 71/14   

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https://dejure.org/2015,46511
OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - I-21 U 71/14 (https://dejure.org/2015,46511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2015 - I-21 U 71/14 (https://dejure.org/2015,46511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2015 - I-21 U 71/14 (https://dejure.org/2015,46511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 637 Abs. 1 S. 1; ZPO § 286
    Anforderungen an die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Privatgutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für erfolglosen Mängelbeseitigungsversuch erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Sind Kosten für erfolglosen Mängelbeseitigungversuch erstattungsfähig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch die Kosten für einen erfolglosen Mängelbeseitigungversuch sind erstattungsfähig! (IBR 2016, 280)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 21 U 71/14
    Nur wenn die Widersprüche sich auf diese Weise nicht aufklären lassen, ist das Gericht befugt, die widerstreitenden Gutachten im Rahmen einer Beweiswürdigung zu werten (BGH a.a.O.) oder hat, wenn eine Entscheidung für eine der Ansichten nicht mit hinreichender Überzeugung getroffen werden kann, gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einzuholen (BGH, Beschluss vom 12.02.2011, IV ZR 190/08 - NJW-RR 2011, 609; Beschluss vom 18.05.2009, IV ZR 57/08, NJW-RR 2009, 1192).
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 190/08

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berücksichtigung eines von dem Gutachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 21 U 71/14
    Nur wenn die Widersprüche sich auf diese Weise nicht aufklären lassen, ist das Gericht befugt, die widerstreitenden Gutachten im Rahmen einer Beweiswürdigung zu werten (BGH a.a.O.) oder hat, wenn eine Entscheidung für eine der Ansichten nicht mit hinreichender Überzeugung getroffen werden kann, gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einzuholen (BGH, Beschluss vom 12.02.2011, IV ZR 190/08 - NJW-RR 2011, 609; Beschluss vom 18.05.2009, IV ZR 57/08, NJW-RR 2009, 1192).
  • BGH, 11.10.1994 - X ZR 30/93

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Vertragsänderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 21 U 71/14
    Danach hat derjenige, der eine für ihn günstige Vertragsänderung behauptet, diese auch zu beweisen (BGH NJW 1995, 49; LG Bonn BeckRS 2000, 02824).
  • BGH, 27.01.2010 - VII ZR 97/08

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Streit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 21 U 71/14
    Das Gericht muss erkennen lassen, dass es den abweichenden Vortrag des von der Partei hinzugezogenen Gutachters zur Kenntnis genommen hat und den Streit zwischen beiden sachverständigen Meinungen sorgfältig und kritisch gewürdigt hat (BGH, Beschluss vom 27.01.2010, VII ZR 97/08 - BeckRS 2010, 04928).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 21 U 100/10

    Umfang der Gewährleistung für Werkmängel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 21 U 71/14
    Erstattungsfähig sind daher auch solche Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (Senat, Urteil vom 07.06.2011, 21 U 100/10).
  • LG Bonn, 14.03.2000 - 1 O 376/97

    Schürmann-Bau; Haftung für Hochwasserschäden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 21 U 71/14
    Danach hat derjenige, der eine für ihn günstige Vertragsänderung behauptet, diese auch zu beweisen (BGH NJW 1995, 49; LG Bonn BeckRS 2000, 02824).
  • BGH, 25.03.1993 - VII ZR 280/91

    Aufklärungspflicht des Tatrichters bei Widersprüchen zwischen mehreren Gutachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 21 U 71/14
    Insbesondere mit Gutachten, die gerade deshalb in Auftrag gegeben wurden, um ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten zu wiederlegen, hat sich das Gericht so sorgfältig auseinanderzusetzen, als wenn es sich um die abweichende Stellungnahme eines von ihm bestellten weiteren Gutachters handeln würde (BGH BauR 1993, 500).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 22 U 23/16

    Bauvertrag: Wegfall des Sicherungszwecks für Sicherungseinbehalt durch

    In Anlehnung an das Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015 (Az.: I - 21 U 71/14) schätzt der Senat in Ansehung der Art der durchgeführten Arbeiten für die Eigenleistung einen Stundensatz von etwa 15 ? und damit insgesamt einen Betrag von rund 150 ? als angemessenen Betrag, um den der Anspruch der Klägerin sich im Wege der Aufrechnung ebenfalls reduziert.
  • OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14

    Ausgleichsanspruch zwischen Verpflichteten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz

    Der Erstattungsanspruch ist erst gemindert, wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 - 21 U 71/14).
  • OLG Hamm, 22.09.2022 - 24 U 65/21

    Vergütungsansprüche des Unternehmers nach Mängelbeseitigung durch den

    Auf der Grundlage dieser Ausführungen, die insbesondere von dem Sachverständigen im Einzelnen nicht in Zweifel gezogen worden sind, erachtet der Senat die abgerechneten Leistungen insbesondere vor dem Hintergrund des den Auftragnehmer treffenden Prognoserisikos (vgl. Senat, Urteil vom 25.11.2014 - 24 U 64/13, NJW-RR 2015, 919 Rn. 48; BGH, Urteil vom 31.01.1991 - VII ZR 63/90, NJW-RR 1991, 789; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 - 21 U 71/14, BeckRS 2016, 4059 Rn. 140 = juris Rn. 148; Rast in BeckOGK, Stand: 01.07.2022, BGB § 637 Rn. 106) insgesamt für erstattungsfähig, zumal auch der Rechnungstext ausdrücklich von Überarbeitungsleistungen spricht.
  • LG Bonn, 30.12.2020 - 1 O 471/18

    Bemusterung schlägt Leistungsverzeichnis!

    Dazu ist im Werkvertragsrecht anerkannt, dass das Prognoserisiko, mithin die Verteuerung einer Selbst- oder Ersatzvornahme gegenüber den Vertragspreisen des nichtleistenden Unternehmens, zu Lasten des Unternehmers geht, solange sich der Besteller im Rahmen dessen hält, was ein verständiger und wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung für erforderlich halten durfte (OLG Celle, Urteil vom 12.05.2016 - 16 U 131/15 = BeckRS 2016, 135513 Rd.26ff., rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 26.09.2018 - VI ZR 156/16 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 - 21 U 71/14 = BeckRS 2016, 4059 Rd.140f.; Palandt/Sprau, BGB, 80.Aufl. 2021, § 637 Rd.6 m.w.N.).
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   KG, 17.06.2016 - 21 U 71/14   

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KG, 17.06.2016 - 21 U 71/14 (https://dejure.org/2016,77651)
KG, Entscheidung vom 17.06.2016 - 21 U 71/14 (https://dejure.org/2016,77651)
KG, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 21 U 71/14 (https://dejure.org/2016,77651)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.1976 - VIII ZR 26/75

    Bauvertrag über Gebäude als Scheinbestandteil eines Grundstückes

    Auszug aus KG, 17.06.2016 - 21 U 71/14
    Hierzu verweist sie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.1976, VIII ZR 26/75.

    In dem der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.1976, VIII ZR 26/75 zugrunde liegenden Fall war ausdrücklich vereinbart, dass die auf der gemieteten Fläche errichteten Baulichkeiten nicht im Eigentum des Vermieters stehen und nur zu einem vorübergehenden Zweck mit Grund und Boden verbunden werden sollten.

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus KG, 17.06.2016 - 21 U 71/14
    Vielmehr war das Ferienhaus dazu gedacht, dauerhaft auf dem Grundstück zu verbleiben und anschließend auf Wunsch des Pächters in sein Eigentum überzugehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.05.1988, V ZR 269/86, NJW 1988, 2789, 2790).
  • BGH, 10.06.2009 - VIII ZR 108/07

    Eigentumsübergang bei grenzüberschreitendem Versendungskauf

    Auszug aus KG, 17.06.2016 - 21 U 71/14
    Nach Art. 43 Abs. 1 EGBGB sind alle sachenrechtlichen Fragen nach dem Recht zu beurteilen, das am physischen Lageort der betroffenen Sache zur Zeit des Eintritts der dinglichen Rechtsfolge gilt (vgl. BGH, Urteil vom 10.06.2009, VIII ZR 108/07, NJW 2009, 2824, 2825; Spickhoff in Beck"scher Online-Kommentar BGB, Stand 01.02.-, Art. 43 EGBGB Rn. 6).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus KG, 17.06.2016 - 21 U 71/14
    Denn die fehlende Verschaffung des Eigentums, selbst wenn sie geschuldet wäre, stellt grundsätzlich keinen Rechtsmangel nach § 434 BGB a.F. dar (vgl. BGH zu § 435 BGB, Urteil vom 19.10.2007, V ZR 211/06, NJW 2007, 925, 927, 928; zu § 434 BGB a.F.: Putzo in Palandt, BGB, 60. Auflage, § 434 Rn. 4).
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